© DI Hubert Köppl - OÖ Pflanzenschutz |
Die Pflanzenschutzmittellisten für die Integrierte Produktion (IP) für 2012 sind nach ihrer Erstellung durch das Landwirtschaftsministerium ab sofort unter IP - Pflanzenschutzmittellisten abrufbar (regemlmäßige Aktualisierung auch in der agrarnet.info/Downloaddatenbank). Die Agrarmarkt Austria (AMA) weist darauf hin, dass der Landwirt vor jedem Einsatz darauf zu achten hat, ob die Listen zwischenzeitlich aktualisiert wurden. Nach dem Einsatz sind im Rahmen der IP die schlagbezogenen Aufzeichnungen hinsichtlich Pflanzenschutz beziehungsweise Nützlingseinsatz (Anwendedatum, Pflanzenschutzmittel-Registernummer, Pflanzenschutzmittel oder Nützling, Aufwandmenge/ha oder Konzentration) zu dokumentieren. Im Falle des Einsatzes von chemisch-synthetischen Präparaten sind die entsprechenden Kontrollgänge, Hinweise der Warndienste oder die Berücksichtigung von Schadschwellen (ermittelt z.B. durch Pheromonfallen, Farbtafeln, Leimringe) schriftlich festzuhalten. Sollten bei Kontrollen auch Verstöße gegen das Pflanzenschutzmittelgesetz festgestellt werden, hat der Landwirt neben Verwaltungsstrafen aufgrund der Nichteinhaltung der Cross Compliance-Bestimmungen mit zusätzlichen Förderungseinbußen bzw. Rückforderungen zu rechnen.

