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ÖPUL 2007: IP - Pflanzenschutzmittellisten 2012 sind abrufbar

AMA empfiehlt Vorschriften genau zu beachten - Finanzielle Einbußen sind Folge.
© DI Hubert Köppl - OÖ Pflanzenschutz
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Die Pflanzenschutzmittellisten für die Integrierte Produktion (IP) für 2012 sind nach ihrer Erstellung durch das Landwirtschaftsministerium ab sofort unter IP - Pflanzenschutzmittellisten abrufbar (regemlmäßige Aktualisierung auch in der agrarnet.info/Downloaddatenbank). Die Agrarmarkt Austria (AMA) weist darauf hin, dass der Landwirt vor jedem Einsatz darauf zu achten hat, ob die Listen zwischenzeitlich aktualisiert wurden. Nach dem Einsatz sind im Rahmen der IP die schlagbezogenen Aufzeichnungen hinsichtlich Pflanzenschutz beziehungsweise Nützlingseinsatz (Anwendedatum, Pflanzenschutzmittel-Registernummer, Pflanzenschutzmittel oder Nützling, Aufwandmenge/ha oder Konzentration) zu dokumentieren. Im Falle des Einsatzes von chemisch-synthetischen Präparaten sind die entsprechenden Kontrollgänge, Hinweise der Warndienste oder die Berücksichtigung von Schadschwellen (ermittelt z.B. durch Pheromonfallen, Farbtafeln, Leimringe) schriftlich festzuhalten. Sollten bei Kontrollen auch Verstöße gegen das Pflanzenschutzmittelgesetz festgestellt werden, hat der Landwirt neben Verwaltungsstrafen aufgrund der Nichteinhaltung der Cross Compliance-Bestimmungen mit zusätzlichen Förderungseinbußen bzw. Rückforderungen zu rechnen.

Anwendungs- und Lagervorschriften beachten

Die Anwendungsbestimmungen wie zum Beispiel zugelassene Kultur, Wartefristen, Aufwandsmengen, Abstandsauflagen, erforderliche Schutzausrüstung, Bienengefährlichkeit, die auf der Kennzeichnung der Handelspackung des Pflanzenschutzmittels angegeben sind, müssen eingehalten werden. Bei der Lagerung der Mittel ist darauf zu achten, dass unbefugte Personen keinen Zutritt haben und diese sachgemäß in geeigneten verschlossenen und beschrifteten Behältern deponiert werden. Weiters dürfen Pflanzenschutzmittel nur von einer sachkundigen Person verwendet werden. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind in den einzelnen Bundesländern geregelt.

Bereits beim Pflanzenschutzmitteleinkauf ist auf ein mögliches Zulassungsende bzw. eine mögliche Abverkaufsfrist des jeweiligen Produktes zu achten, um nicht bei unverbrauchten Restmengen in den Folgejahren beanstandet zu werden. Im Falle der Anwendung von Präparaten mit der Einstufung "T" und "T+" ist laut AMA zu berücksichtigen, dass bei bestimmten Mitteln bereits beim Erwerb eine Giftbezugsbewilligung notwendig ist.

Von der Registrierung abgelaufene oder in der IP nicht mehr zugelassene Mittel dürfen am Betrieb nicht mehr gelagert werden und sind unverzüglich über die Problemstoffsammlung zu entsorgen.
Links zum Thema
  • IP- Pflanzenschutzmittellisten
24.01.2012
Autor:Redaktion
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