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Bienengesundheit: EU-weite Beschränkungen für Pestizide ab 1. Dezember

Mitgliedstaaten müssen bestehende Zulassungen widerrufen oder ändern, um bis 30.09.2013 den EU-Beschränkungen nachzukommen.
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Die EU-Kommission nahm heute eine Maßnahme zur Beschränkung des Einsatzes von drei Pestiziden (Clothianidin, Imidacloprid und Thiametoxam) an, die zur Gruppe der Neonicotoide gehören. Es wurde festgestellt, dass diese Pflanzenschutzmittel die europäische Population der Honigbienen gefährden. Die Beschränkung tritt am 01.12.2013 in Kraft und soll spätestens nach zwei Jahren überprüft werden.

"Die heute angenommene Maßnahme ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Sicherstellung einer gesünderen Zukunft für unsere Honigbienen, denn diese haben zwei wichtige Aufgaben zu erfüllen. Sie produzieren nicht nur Honig, sondern sorgen in erster Linie für die Bestäubung. Etwa 80% der Bestäubung erfolgt durch Bienen, und zwar auf natürliche Weise und gratis", erklärte Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik.

Die heutige Maßnahme ist Teil der allgemeinen Strategie der Kommission, dem Rückgang der europäischen Bienenpopulation entgegenzuwirken. Seit der Veröffentlichung der Bienengesundheitsstrategie der Kommission im Jahr 2010 wurden mehrere Maßnahmen getroffen beziehungsweise auf den Weg gebracht. Dazu gehören die Benennung eines EU Referenzlabors für Bienengesundheit, die verstärkte EU-Kofinanzierung nationaler Apikulturprogramme, die Kofinanzierung der Durchführung von Überwachungsstudien in 17 freiwillig teilnehmenden Mitgliedstaaten (2012 wurden dafür EUR 3,3 Mio. zugewiesen) und EU Forschungsprogramme, wie BeeDoc und STEP, die die vielfältigen Aspekte betrachten, welche in Europa mit dem Bienensterben im Zusammenhang stehen.
Als nächstes müssen die Mitgliedstaaten die bestehenden Zulassungen widerrufen oder ändern, um bis zum 30.09.2013 den EU-Beschränkungen nachzukommen. Sie können den Verbrauch vorhandener Bestände bis höchstens 30.11.2013 zulassen. Die nationalen Behörden sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Beschränkungen eingehalten werden. Bei vorliegen neuer Informationen und spätestens nach Ablauf von zwei Jahren wird die Kommission diese Beschränkung überprüfen, um einschlägige wissenschaftliche und technische Entwicklungen zu berücksichtigen.
24.05.2013
Autor:Redaktion
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