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TGD – notwendige Schritte zu mehr Effizienz

Ab 01.07.2012 gelten für die Durchführung der Betriebserhebungen des TGD-Tierarzt auf den von ihm betreuten Betrieben neue Tarife.
Durchführung der Betriebserhebung durch den TGD-Tierarzt © LK OÖ
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Durchführung der Betriebserhebung durch den TGD-Tierarzt © LK OÖ
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Durchführung der Betriebserhebung durch den TGD-Tierarzt © LK OÖ
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Wesentlich ist aus Sicht der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, dass in dieser neuen Vereinbarung zwischen Landwirtschaftskammer Österreich und österreichischer Tierärztekammer nicht nur neue Tarife sondern auch Ziele festgelegt wurden, zu deren Umsetzung sich sowohl die Tierärztekammer wie auch die LKÖ klar bekennen:
  • Im Zuge der Betriebserhebung ist der Gesundheitsstatus des Tierbestandes von Betreuungstierarzt und Landwirt gemeinsam ausführlich zu evaluieren. Das heißt, es soll herausgearbeitet werden, wo bisher vermehrt Probleme festzustellen waren und daher in den kommenden Monaten die Schwerpunkte in Richtung Krankheitsvorbeuge und gezielte Behandlungsschritte gelegt werden sollen. Dazu wird es notwendig sein, dass sich Tierarzt wie auch Landwirt ausreichend Zeit dafür nehmen. Betriebserhebungen dürfen nicht zwischen Tür und Angel erfolgen, weil vielleicht gerade eben eine Behandlung am Betrieb durchzuführen war. Wenn mehrere Betriebserhebungen pro Jahr vorgeschrieben sind, müssen diese gleichmäßig auf das Jahr verteilt erfolgen.
  • In den Rinderbetrieben soll das Gesundheitsmonitoring Rind (GMON) deutlich stärker als bisher in der Praxis umgesetzt werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Diagnosedaten von den Tierärzten entsprechend erfasst werden. Die damit auch dem Tierarzt zur Verfügung stehenden Auswertungen sollen als Basis für die tierärztliche Bestandsbetreuung herangezogen werden und deren Effizienz steigern. Außerdem stellt eine hohe Zahl an erfassten Diagnosen die Grundlage für Fortschritte in der Zucht auf gesündere Tiere dar.
  • Die Medikamentenpreise sollen transparent und öffentlich einsichtig dargestellt werden.
  • Der Inhalt von Weiterbildungsveranstaltungen soll verstärkt auf bestimmte TGD-Programme abgestimmt werden. Außerdem ist die Qualität der Weiterbildungsveranstaltungen laufend zu evaluieren. Wenn nötig, sind die Schulungsinhalte anzupassen.
  • Die Kontrollfrequenz, mit der TGD-Betriebe in Bezug auf Medikamentenanwendung überprüft werden, muss deutlich niedriger werden als in Betrieben, die nicht am TGD teilnehmen.
  • Im Rinderbereich soll mit speziellen TGD-Programmen der momentan sehr hohen Sterblichkeitsrate der Kälber entgegengewirkt werden. Dazu sollen auch die Möglichkeiten verbessert werden, den Tierhalter hier in die Behandlung mit einzubinden.
  • Generell sollen bei allen Tierarten weitere Möglichkeiten zur Einbindung des Tierhalters in die Behandlung erarbeitet werden.
Wenn die Umsetzung der dargestellten Ziele, die sich die Vertretung der Tierärzte wie auch jene der Landwirtschaft gemeinsam gesetzt haben, rasch und zielstrebig angegangen wird, dann kann der TGD einen echten Qualitätsschub erreichen. Dazu ist aber auch die engagierte Mitwirkung der Tierärzte und Landwirte an der Basis notwendig. Nur dann wird der TGD sein wesentliches Ziel – gesündere Tierbestände bei weniger Medikamenteneinsatz – auch erreichen.
 
DI Franz Vogelmayer
15.06.2012
Autor:DI Franz Vogelmayer
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